Globale Handelsfinanzierung der SUISSE BANK PLC

Es gibt vielfältige Instrumente und Konzepte zur Handelsfinanzierung, die in der internationalen Bankenpraxis schon lange bekannt sind und aktive Anwendung finden. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil im Außenhandel. Vertragspartner im Außenhandel haben die Möglichkeit, internationale Regeln und Handelsgepflogenheiten im Abrechnungsverkehr anzuwenden, insbesondere: die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive und einheitliche Richtlinien für Zahlungsgarantien. Das Bankensystem ermöglicht Importeuren Instrumente der Handelsfinanzierung nicht nur als Abrechnungsmittel für Verträge mit Exporteuren einzusetzen, sondern auch als Mittel zur Beschaffung von günstigeren und längerfristigen ausländischen Kreditmitteln für die Finanzierung von Importgeschäften und die Geschäftsentwicklung zu nutzen.

Die primären Instrumente zur kurzfristigen Handelsfinanzierung sind:

• Bankgarantien
• Dokumentenakkreditive

Bei der langfristigen Handelsfinanzierung werden zusätzlich Versicherungsgarantien westlicher Exportkreditanstalten eingesetzt.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass eine Handelsfinanzierung jeder der Parteien neben wirtschaftlichen Vorteilen zusätzliche Möglichkeiten eröffnet. Der Importeur erhält eine Möglichkeit zur Finanzierung und Aufnahme langfristiger Außenhandelsbeziehungen, der Exporteur eine garantierte und rechtzeitige Zahlungsleistung aus dem Geschäft (im Falle allseitiger Einhaltung der Vertragsbedingungen) und die Banken erweitern die Zusammenarbeit auf dem internationalen Bankenmarkt und fördern so die Außenhandelsbeziehungen zwischen ihren Ländern.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anwendung verschiedener Instrumente der Handelsfinanzierung beinhalten ein komplexes System von gegenseitigen Verpflichtungsbeziehungen, die zwischen dem Importeur, dem Exporteur sowie den beteiligten Banken entstehen. Die Auswahl eines konkreten Instruments oder Konzepts zur Handelsfinanzierung hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem davon, wie das Geschäft im Ganzen aufgebaut ist und inwiefern dies für die involvierte Bank akzeptabel ist. Die Effektivität des Einsatzes der verschiedenen Finanzierungskonzepte und die Höhe des Risikos für die Parteien hängt vom Maß der Adaption der gewählten Instrumente der internationalen Handelsfinanzierung innerhalb der Gesetzgebung der beteiligten Länder und Banken ab. Daher ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine rechtliche Analyse des von den Parteien ausgewählten Systems von großer Bedeutung.

Eine Bankgarantie ist ein abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts oder einer Bank für den Fall, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bank übernimmt eine Garantie, dass ein bestimmter Sachverhalt eintritt. Dies kann bei einer Bankgarantie ein möglicher Erfolg oder auch Schaden sein, der eintritt oder auch nicht eintritt. Das bedeutet, dass die Bank eintritt, wenn der aus der Garantie begünstigte einen Schaden erleidet, weil entweder ein negatives oder nachteiliges Ereignis eingetreten ist oder ein beabsichtigter Erfolg ausgeblieben ist. Die Bank ist verpflichtet, bei einer Inanspruchnahme aus der Bankgarantie auf Anforderung zu zahlen.

Sinn und Zweck einer Bankgarantie ist es hauptsächlich, sich entweder gegen eine nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und damit gegen einen möglichen Schaden abzusichern, oder das Risiko des negativen Verlaufs eines Geschäftes beliebiger Art abzudecken. Die Bankgarantie ist kein Zahlungsinstrument sondern ein Sicherungsinstrument, welches seit den 50er Jahren hauptsächlich im Außenhandel aufgrund einer einfachen Handhabung und relativ geringem Kostenaufwand gerne von Brokern empfohlen und von Händlern oder Projektentwicklern genutzt wird.

Die Formen, die am häufigsten zur Anwendung kommen sind die Bietungsgarantie, die Leistungsgarantie, Lieferungsgarantie oder die Zahlungsgarantie.

Für die Bank bedeutet eine Bankgarantie eine abstrakte Haftung, da sie grundsätzlich keine Einwendungen gegen ihre Zahlungspflicht erheben kann, die mit dem zugrundeliegenden Geschäft der Außenhandelspartner zusammenhängen.

In diesem Zusammenhang wird von der Abstraktheit des Garantieversprechens gesprochen. Die Gründe für die abstrakte Ausgestaltung der Bankgarantie liegen insbesondere darin, dass die garantierende Bank am zugrundeliegenden Rechtsverhältnis nicht beteiligt ist. Im Konflikt der Interessen zwischen dem Auftraggeber der Bankgarantie auf der einen Seite und dem Begünstigtem auf der anderen Seite über eine Realisierung der geschäftlich vereinbarten Leistungen, Ziele oder Verpflichtungen kann die Bank ausschließlich gemäß ihrer Garantiebedingungen agieren.

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